Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Durch den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Als Verbraucher sind Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet ausgediente Leuchten und Leuchtmittel fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Demnach dürfen, mit der Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen, Lampen und Leuchten, Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren), Entladungslampen (u.a. Metalldampflampen) und LED-Lampen nicht in dem Hausmüll entsorgt werden. Doch es gibt natürlich Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten. Ihre Altgeräte können Sie bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den vom Hersteller oder Vertreiber im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Im Onlineverzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register finden Sie Sammel- und Rücknahmestellen, bei denen Sie ihre Altgeräte fachgerecht entsorgen können.
Zum Onlineverzeichnis: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Bei der Rückgabe von Geräten, die sensible personenbezogene Daten enthalten oder enthalten können, sind Sie als Verbraucher für das Löschen eben genannter Daten selbst verantwortlich.